Ende der Camping-Romantik im Süden von Fuerteventura: Pájara verbietet Wildcampen

Wohnmobil-La-Pared

Ohne viel Tamtam hat die Gemeinde Pájara am 06.10.2023 eine „Gemeindeverordnung für Verkehr und Mobilität“ (Ordenanza Municipal de Tráfico y Movilidad del Ayuntamiento de Pájara) vorläufig verabschiedet und am 06.11.2023 im Gesetzblatt der Provinz Las Palmas (BOP) veröffentlicht.

Interessierte Bürger können innerhalb einer Frist von 30 Tagen, die am 07.11.2023 beginnt, Einsprüche gegen den Text der Verordnung bei der Gemeinde vorbringen. Wenn Einsprüche ausbleiben, tritt die Verordnung nach Ablauf der Frist automatisch in Kraft.

Die Verordnung widmet dem Thema „Parken und Übernachtung von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen“ einen ganzen Abschnitt.

Wer also plant, in Zukunft mit einem Wohnmobil oder Camper in den Süden von Fuerteventura zu reisen, sollte sich sehr genau über den Inhalt der neuen Verordnung informieren, um teure Bußgelder zu vermeiden.

Wildcampen im Süden von Fuerteventura verboten

Sobald die Gemeindeverordnung endgültig in Kraft tritt, also voraussichtlich ab dem 08. Dezember 2023, ist das „freie Campen“ (acampada libre) überall im Gemeindegebiet von Pájara verboten:

Artikel 16. Verbot des freien Campens.

  1. Zum Schutz und zur Bewahrung der vorhandenen natürlichen und Umweltressourcen sowie zum Schutz des Erscheinungsbildes des Reiseziels und stets unter Beachtung der Eigentums- und Bodennutzungsrechte ist jede Form des freien oder nicht legalisierten Campens untersagt.
  2. Unter freiem Campen versteht man die gelegentliche Aufstellung von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, als Wohnfahrzeug zugelassenen Campervans, Lieferwagen oder anderen Fahrzeugen oder mobilen Unterkünften, ohne dass dafür eine Genehmigung oder ein Nutzungsrecht für das Gelände vorliegt, auf dem sie aufgestellt werden, oder an Orten, die nicht zu diesem Zweck eingerichtet sind.

Verstöße gegen diese Vorschriften sind als „sehr schwer“ eingestuft und werden mit einem Bußgeld zwischen 501 und 1.000€ geahndet.

Campen verboten, Parken erlaubt

Campen oder Parken auf Fuerteventura
Campen oder Parken? Die Unterschiede sollten Camper genau kennen, wenn sie Bußgelder zwischen 501 und 1.000€ vermeiden wollen.

Die Verordnung unterscheidet zwischen „Campen“ und „Parken“. Parken dürfen Campingfahrzeuge unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Vorschriften der Verordnung überall genauso wie auch „normale“ Fahrzeuge, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.

Daher ist es von entscheidender Bedeutung, den Unterschied zwischen „Parken“ und „Campen“ genau zu kennen.

Vereinfacht zusammengefasst „parkt“ ein Fahrzeug, wenn es ohne weitere Maßnahmen sofort losfahren kann. Also Motor starten, Gang einlegen, Handbremse lösen und losfahren.

Wenn dagegen erst Gegenstände ins Auto gepackt (Tische, Stühle…), eingekurbelt, eingefahren oder abmontiert (Markisen, Slide Outs, Standbeine, Keile…) werden müssen, dann handelt es sich um „Campen“ und nicht mehr um „Parken. Eine Ausnahmen von dieser Regel bilden Dachluken und Aufstelldächer. Es ist also grundsätzlich erlaubt, in einem „parkenden“ Auto zu übernachten und dabei über Dachluken zu lüften oder ein Aufstelldach zu benutzten. Allerdings darf von dem, was im Fahrzeug vor sich geht, nichts nach draußen dringen, also weder Lärm noch irgendwelche Flüssigkeiten.

Auch wenn ein Campingfahrzeug nicht mit allen Reifen auf dem natürlichen Untergrund steht, sondern aufgebockt oder mit irgendeinem Mechanismus nivelliert ist, liegt „Campen“ vor. Lediglich beim Parken an einer sehr steilen Stelle darf das Fahrzeug mit geeigneten Mitteln, nicht jedoch z.B. mit Steinen, ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit verkeilt werden.

Wohnwagen dürfen zum „Parken“ nicht vom Zugfahrzeug abgekoppelt werden.

Die Gemeindeverordnung regelt auch die Nutzung von „für Campingfahrzeuge reservierte Parkzonen“ und „spezielle Ruhe- und Service-Zonen für Campingfahrzeuge“.

Wo solche Zonen in Zukunft geschaffen werden, bleibt vorerst abzuwarten.

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