Spanner fotografieren Kunden in Umkleidekabinen in Einkaufszentrum auf Fuerteventura

Spannender-Frosch

Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario hat in der vergangenen Woche zwei Männer auf Fuerteventura festgenommen, die in den Umkleidekabinen eines Bekleidungsgeschäfts im Einkaufszentrum Las Rotondas mit ihrem Smartphone Fotos von anderen Personen gemacht haben sollen.

Die erste Festname erfolgte am 09. Oktober 2023, als Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes des Shopping Centers Las Rotondas die Polizei alarmierten, weil jemand im Umkleidebereich eines der Geschäfte fremde Personen fotografierte. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen an Ort und Stelle fest und überstellte ihn der Justiz.

Bei der Überprüfung der Aufnahmen der Überwachungskameras fiel den Polizeibeamten offenbar eine zweite Person auf, die ebenfalls im Umkleidebereich Fotos machte. Dank der Videoaufnahmen konnte die Polizei den zweiten Tatverdächtigen identifizieren. Es soll sich nach Polizeiangaben um einen 36-jährigen argentinischen Staatsbürger handeln. Auch er wurde festgenommen und nach seiner Vernehmung der Justiz überstellt.

Schutz der Intimität und des Rechts am eigenen Bild

Im spanischen Recht sind die Intimität (derecho a la intimidad) und das Recht am eigenen Bild (derecho de la probia imagen) hohe Rechtsgüter, die durch die Verfasssung sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Rechtsnormen einen besonderen Schutz genießen.

Es ist folglich nicht erlaubt, andere Personen ohne deren Zustimmung an „Orten oder Momenten ihres Privatlebens“ zu fotografieren oder zu filmen. Eine Umkleidekabine ist zweifelsfrei ein Ort, der dazu bestimmt ist, die Intimität und Privatsphäre zu schützen, weshalb hier sicher nicht einmal eine „Person des öffentlichen Lebens“ fotografiert werden darf.

Panoramafreiheit

Anders als in manchen anderen Ländern gilt in Spanien die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass man in der Öffentlichkeit alle Dinge von außen fotografieren darf, so wie man sie auch ohne weitere technische Hilfsmittel sehen kann. Das gilt z.B. für Strände, private und öffentliche Gebäude und sogar für öffentlich ausgestellte Kunstwerke. Allerdings darf man z.B. nicht auf eine Mauer klettern, um ein dahinter liegendes Gebäude zu fotografieren.

Bei einem solchen Panorama-Foto in der Öffentlichkeit kann es natürlich auch passieren, dass Personen „durchs Bild laufen“. Das ist nach spanischem Recht grundsätzlich kein Problem, wenn die Personen entweder nicht erkennbar sind oder wenn sie kein wesentlicher Bestandteil des Fotos sind. Die Rechtmäßigkeit hängt als im Zweifel von den äußeren Umständen ab. Nicht erlaubt wäre dagegen z.B. die Verwendung eines Teleobjektivs am Strand, um ungefragt „Portraitfotos“ von Dritten zu schießen.

Selbst Polizeibeamte dürfen in Spanien in der Öffentlichkeit bei Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben gefilmt oder fotografiert werden. Allerdings sind an die Veröffentlichung der Aufnahmen gewisse Voraussetzungen geknüpft. So darf die Veröffentlichung unter anderem die gezeigten Beamten oder deren Familien nicht in Gefahr bringen.

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