Mann wegen mehrerer Einbruchsdelikte auf Fuerteventura festgenommen

Handschellen-Fuerteventura

Beamte der Nationalpolizei haben auf Fuerteventura einen 36-jährigen Mann festgenommen, der bereits des Öfteren wegen verschiedener Straftaten mit der Polizei zu tun hatte. Nun steht er unter Verdacht, in acht Fällen schwere Diebstähle sowie in einem Fall einfachen Diebstahl begangen zu haben.

Zwischen dem 14. und 18. Oktober 2023 erfuhr die Nationalpolizei durch Anrufe bei der Notrufnummer 091 und aufgrund von Anzeigen diverser Geschädigter von mehreren Einbruchdiebstählen, die in Puerto del Rosario, der Hauptstadt von Fuerteventura, verübt worden waren.

Insgesamt wurden im Zeitraum zwischen dem 14. und 15. Oktober 2023 10 Autos aufgebrochen und sowohl Wertgegenstände als auch persönliche Gegenstände entwendet. Am 18. Oktober 2023 brach der Täter den Eingang von sechs Geschäften auf, um Bargeld und eine elektrische Kaffeemaschine zu stehlen.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen kamen die Beamten zu der Vermutung, dass all diese Taten von ein- und derselben Person begangen wurden. Der Verdächtige wurde identifiziert und nach seiner Auffindung unverzüglich als mutmaßlicher Täter von acht schweren Diebstähle und einem einfachen Diebstahl festgenommen.

Wiederholungstäter in Puerto del Rosario erneut festgenommen

Nur wenige Tage nach seiner Festnahme wegen der oben beschriebenen Eigentumsdelikte betrat der mutmaßliche Täter ein Einkaufszentrum und entwendete einen Laptop im Wert von 1.289 Euro. Daraufhin wurde er erneut festgenommen, diesmal wegen einfachen Diebstahls.

Kleine Vokalbelkunde der spanischen Eigentumsdelikte

Bei juristischen Laien ohne ausreichende Spanischkenntnisse kommt es immer wieder zu Übersetzungsfehlern im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten.

Das deutsche Strafrecht regelt den (einfachen) „Diebstah“l (§242 StGB), den „besonders schweren Fall des Diebstahls“ (§243 StGB) und den „Wohnungseinbruchsdiebstahl“ (§244 StGB). Außerdem sind der „Raub“ (§249 StGB) und der „schwere Raub“ (§259 StGB) geregelt.

Die spanische Rechtssprache unterscheidet die Delikte „hurto“ und „robo“. „Hurto“ entspricht dem (einfachen) Diebstahl im deutschen Strafrecht.

Das Wort „robo“ ist aber, je nach Tatbestandsmerkmalen, entweder als „Diebstahl“ oder als „Raub“ ins Deutsche zu übersetzen.

„Robo“ unterscheidet sich von „hurto“ dadurch, dass beim „robo“ Gewalt oder Einschüchterung zum Einsatz kommt.

Richtet sich die Gewalt gegen Sachen (z.B. durch Einschlagen einer Autoscheibe oder das Aufbrechen einer Eingangstür), so ist „robo“ entweder „schwerer Diebstahl“ oder Wohnungseinbruchdiebstahl“.

Wird dagegen „robo“ mit Gewalt gegenüber bzw. Einschüchterung von Personen begangen, ist „robo“ mit „Raub“ oder „schwerem Raub“ zu übersetzen.

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