Laden in Sicherheitszone des Flughafens von Fuerteventura verkauft Kochzeitschrift mit Küchenmesser

Messer-Zeitschrift-Flughafen

Wer auch nur gelegentlich nach Fuerteventura oder sonst wo hin fliegt, weiß, wie pingelig die Mitarbeiter an der Sicherheitskontrolle gefährliche oder vermeintlich gefährliche Gegenstände aus dem Handgepäck sortieren. Weder eine Flasche Wasser noch eine große Tube Haargel dürfen mit in den Sicherheitsbereich des Flughafens genommen werden. Und dass auch eine Nagelfeile oder eine Nagelschere nichts im Handgepäck zu suchen haben, weiß mittlerweile jedes Kind.

Um die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu passieren, muss man sogar Stiefel ausziehen und Gürtel, da darin ja solche gefährlichen Dinge versteckt sein könnten, die als Waffen genutzt werden könnten.

Ob diese Maßnahmen sinnvoll sind oder nicht, sei dahingestellt. Jedenfalls wurden diese Vorschriften nach den Attentaten vom 11. September 2001 eingeführt, um die Sicherheit an Bord von Flugzeugen zu erhöhen, und gelten bis heute mehr oder weniger unverändert.

Doch was nützen all diese Sicherheitsmaßnahmen, wenn man nach absolvierter Leibesvisitation im Sicherheitsbereich des Flughafens von Fuerteventura problemlos eine gefährlichen Gegenstand wie ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14cm käuflich erwerben kann?

Diese Frage stellte sich auch ein spanischer Fluggast, dem im Zeitschriftenladen im Abflugbereich des Flughafens von Fuerteventura genau das aufgefallen ist. Dort lag im Zeitschriftenregal, zum Preis von 10 Euro, eine aktuelle Sonderedition des Kochmagazins „saber cocinar“, deren Plastikverpackung, in der es eingehüllt war war, ein ebensolches Küchenmesser als Gimmik beigefügt war.

Ein Taschenmesser oder ein Messer mit einer feststehende Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 11cm gilt nach spanischem Waffenrecht übrigens als verbotene Waffe.

Ein Küchenmesser mit mehr als 11cm Klingenlänge findet sich sicher in jedem Haushalt, und ist natürlich keine verbotene Waffe, solange es in der Küche bleibt und nur zu küchenüblichen Zwecken verwendet wird. Natürlich darf man ein solches Küchenmesser auch verkaufen bzw. kaufen und mit nach Hause nehmen. Allerdings darf man ein Küchenmesser nicht in der Öffentlichkeit führen und auch nicht „einfach so“ z.B. im Handschuhfach seines Autos liegen habne.

Zweifelsfrei dürfte der Sicherheitsbereich eines Flughafens, den man nur nach dem Passieren der Sicherheitskontrollen betreten darf, nicht der richtige Ort sein, an dem Küchenmesser an jedermann verkauft werden. Dies wirft natürlich die Frage auf, wie sicher der Sicherheitsbereich des Flughafens von Fuerteventura überhaupt ist und wie die Waren, die im Abflugbereich angeboten werden, auf ihr Gefährdungspotential hin kontrolliert werden. Die Verantwortlichen müssen sich wohl fragen, ob es sich um ein einmaliges Versagen der Sicherheitsmechanismen handelte oder ob es ein generelle Lücke im System gibt.

Die Mitarbeiter des Ladens sollen sich wohl dazu entschlossen haben die Zeitschriften nicht aus dem Regal zu entfernen, nachdem sie von dem besorgten Fluggast auf das mögliche Sicherheitsproblem hingewiesen wurden.

Nicht der erste Fall dieser Art

Wir wissen nicht, auf wie vielen anderen spanischen Flughäfen diese Sonderausgabe der „saber cocinar“ hinter der Sicherheitsschleuse verkauft wurde.

Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass ein Fluggast an einem spanischen Flughafen eine solche Sicherheitslücke entdeckt.

Schon in 2009 hatte in Passagier am madrider Flughafen Barajas berichtet, dass ein einem Restaurant im Sicherheitsbereich Messer zur freien Verfügung der Kunden in einem Korb bereit lagen. Der Gast hat versuchsweise zwei dieser Messer mitgenommen, was ihm problemlos gelang. Als er anschließend einige Beamte der Guardia Civil, die für die Sicherheit an den spanischen Flughäfen zuständig ist, auf den Vorfall aufmerksam machte, interessierten diese sich nach seinen Angaben nicht wirklich dafür.

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