23-Jähriger auf Fuerteventura hat drei Hunde einfach vertrocknen lassen

Grabsteine

Die Guardia Civil hat auf Fuerteventura Ermittlungen gegen eine 23-jährige Person wegen mutmaßlicher Tierquälerei aufgenommen, nachdem sie in einem Hundezwinger in Tuineje die bereits mumifizierten Kadaver von drei Hunden gefunden hat.

Die für Verstöße gegen Tierschutz- und Naturschutzgesetze zuständige Sondereinheit der Guardia Civil SEPRONA (Servicio de Protección de la Naturaleza) wurde durch einen anonymen Anruf auf die Vorfälle aufmerksam gemacht. Der Anrufer berichtete von einem möglichen Tiermissbrauch in Tuineje, ohne jedoch nähere Einzelheiten zu nennen.

Sofort begab sich eine Patrouille der Seprona von Puerto del Rosario zum angegebenen Ort und fand dort in einem Hundezwinger tatsächlich drei mumifizierte Hundekadaver, die an Ketten gebunden waren. Daraufhin leiteten die Beamten eine entsprechende Untersuchung ein, um die Todesursache und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu klären.

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In diesem grausamen Zustand fanden die Beamten der Seprona die drei toten Hunde

Die Ermittler aktivierten das für solche Fälle vorgesehene Protokoll und stellten die Kadaver als Beweismittel sicher. Dafür wurde die Unterstützung der Tierärzte des Gemeindeverbunds Mitte-Süd (Mancomunidad Centro-Sur de Fuerteventura) angefordert, die sofort zum Fundort kamen, um die Kadaver abzutransportieren und die entsprechenden Untersuchungen durchzuführen, um die mögliche Todesursache festzustellen. Alle Erkenntnisse wurden der Justizbehörde zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Ermittlungen der Guardia Civil und anhand der sichergestellten Beweise konnte der Besitzer der toten Hunde identifiziert werden. Laut erster Erkenntnisse wurden die Tiere vernachlässigt und sind aufgrund schwerer Dehydrierung gestorben, weil sie nicht mit Wasser versorgt wurden, was durch die hohen Temperaturen in den Monaten Juli und August verschlimmert wurde.

Daher wurde dem Hundeeigentümer ein Fall von Tierquälerei durch Vernachlässigung der gebotenen Pflege zur Last gelegt. Der Polizeibericht wurden an das örtliche Gericht und die Umweltstaatsanwaltschaft in Puerto del Rosario weitergeleitet.

Diese Misshandlung von Tieren ist im Artikel 340 des spanischen Strafgesetzbuches geregelt und wird mit einer Freiheitsstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten geahndet.

Darüber hinaus sieht das Gesetz ein Verbot von zwei bis vier Jahren für die Ausübung eines Berufs, Handwerks oder Geschäfts vor, das mit Tieren zu tun hat, sowie für die Haltung von Tieren.

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