Was ist Freiheit wert? Mann auf Fuerteventura bekommt 8.000€ Entschädigung für 322 Tage Haft

Haftentschädigung-Hand-Zaun-Geldscheine

Ein 32-jähriger Mann auf Fuerteventura hat von der Audiencia Nacional eine Haftentschädigung von 8.000€ zugesprochen bekommen, nachdem er 322 Tage in Untersuchungshaft gesessen hat und anschließend vom Tatvorwurf freigesprochen wurde. Das entspricht einer Haftentschädigung von rund 24,84€ pro Tag.

Ursprünglich hatte der Mann von Justizministerium eine Entschädigung für einen Vermögensschaden wegen des „anomalen Funktionierens der Verwaltung“ in Höhe von 35.000€ plus Zinsen verlangt, welche jedoch verweigert wurde.

Der Mann war am 29. April 2020 gegen 15:00h in Morro Jable festgenommen worden. Zu dieser Zeit herrschte auf Fuerteventura, wie in ganz Spanien, die von der Regierung verhängte strenge Ausgangssperre als Reaktion auf die Corona-Pandemie.
Das Haus durfte man nur zu bestimmten lebensnotwendigen Tätigkeiten verlassen, darunter das Einkaufen von Lebensmitteln. Der Mann konnte im Verfahren mit einem Kontoauszug nachweisen, dass er tatsächlich gegen 15:00h in einem Supermarkt für 24€ eingekauft hatte.

Allerdings befand sich der Mann im Zeitpunkt der Festnahme als Beifahrer bei einem anderen Mann im Auto. In diesem Fahrzeug fand die Polizei einen Koffer, in dem 20kg Haschisch verpackt waren.

Dem Beifahrer konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass er wusste, dass in dem Koffer Drogen versteckt waren. Der Fahrer, er die Tat später zugab, versicherte sogar, dass der Beifahrer immer dachte, dass sich Kleidung in dem Koffer befand. Deshalb wurde der Beifahrer letztlich aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Unschuldig im Gefängnis in Spanien: durchschnittlich 24€ Haftentschädigung pro Tag

Das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht und somit eines der höchsten Rechtsgüter, das die spanische Verfassung den Personen garantiert.

Man sollte meinen, dass eine ungerechtfertigte Entziehung der Freiheit entsprechend der hohen Stellung dieses Rechtsgutes auch hoch entschädigt wird.

Doch im Durchschnitt erhält eine Person, die unschuldig verurteilt wurde oder in Untersuchungshaft saß und anschließend freigesprochen wurde, in Spanien gerade einmal 24€ pro Tag. Die untere Grenze für die Haftentschädigung in Spanien liegt sogar nur bei 17€, die Obergrenze bei 52€.

Wer also in Spanien ein Jahr lang zu Unrecht im Gefängnis sitzt, kann mit einer Entschädigung zwischen 6.205€ und 18.980€ rechnen. Im Durchschnitt sind es 8.760€.

Zum Vergleich: wer seine Arbeitskraft in Spanien ein Jahr lang freiwillig für 40 Stunden pro Woche zur Verfügung stellt, muss vom Arbeitgeber dafür eine „Entschädigung“ in Form des Mindestlohns von mindestens 15.120€ bekommen.

Vergleich zu Deutschland

In Deutschland beträgt die Haftentschädigung mindestens 75€ pro Tag. Damit ist dann der Schaden abgegolten, der nicht Vermögensschaden ist. Dieser kann zusätzlich geltend gemacht werden.

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