Ganz Spanien inklusive Kanaren und Balearen ab 11.07.21 zu Risikogebiet erklärt

Risikogebiet-ab-11-Juli-2021

Auf der Webseite des RKI ist am 09.07.2021 wie es bereits erwartet wurde, ganz Spanien inklusive der Kanaren und der Balearen zum Risikogebiet erklärt worden. Diese Einstufung gilt ab 11.07.2021.

Was bedeutet die Einstufung zum Risikogebiet für meine Rückreise aus Fuerteventura nach Deutschland?

Wer bis einschließlich 10.07.2021 nach Deutschland einreist, muss nur beim Einchecken am Flughafen einen der drei Nachweise (Test, Impfung oder Genesung) erbringen. Das gilt für alle Personen ab 6 Jahren.

Wer ab dem 11.07.2021 aus Fuerteventura nach Deutschland einreist, für den gilt Folgendes:

Grundsätzlich gilt bei der Rückreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland eine Absonderungspflicht (häusliche Quarantäne). Durch die Übermittlung eines der drei Nachweise (Test, Impfung, Genesung) VOR Einreise in die Bundesrepublik ist keine Quarantäne nötig. Dazu muss der entsprechende Nachweis im Rahmen der digitalen Einreiseanmeldung, die dann wieder verpflichtend ausgefüllt werden muss, hochgeladen werden. Die Nachweispflicht gilt für Personen ab 6 Jahren.

Da aber Personen ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, auch bereits ohne dass Spanien zum Risikogebiet erklärt wurde schon einen der drei Nachweise erbringen mussten, ändert sich nicht wirklich viel. Lediglich die digitale Einreiseanmeldung muss zusätzlich abgegeben werden.

Am Flughafen muss die Fluggesellschaft das Vorhandensein der digitalen Einreiseanmeldung prüfen!

Digitale Einreiseanmeldung (DEA)

Ab 11.07.2021 muss also vor der Rückreise aus Fuerteventura die digitale Einreiseanmeldung durchgeführt werden. Das geht im Internet unter folgendem Link: Digitale Einreiseanmeldung

Dort werden folgende Informationen abgefragt:

1. ihre personenbezogenen Angaben nach § 2 Nummer 16 des Infektionsschutzgesetzes,

2. das Datum ihrer voraussichtlichen Einreise,

3. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise,

4. das für die Einreise genutzte Reisemittel und vorliegende Informationen zum Sitzplatz,

5. Angaben, ob ein Impfnachweis vorliegt,

6. Angaben, ob ein Testnachweis beziehungsweise Genesenennachweis vorliegt, und

7. Angaben, ob bei ihnen typische Anhaltspunkte für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen

Im Rahmen der Punkte 5 bzw. 6 kann man seinen Nachweis hochladen und muss so nicht in häusliche Quarantäne. Wenn keine Nachweise erforderlich sind (Kinder unter 6 Jahren), wird auch keine häusliche Quarantäne erforderlich.

Unter folgendem Link finden sich auch Informationen, wie man sich mit der DEA in Papierform behelfen kann, falls ein technisches Problem vorliegt, oder man die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen kann:

Digitale Einreiseanmeldung zur Einreise nach Deutschland

Reisekrankenversicherung prüfen

Prüfen sollte man das Kleingedruckte in der Reisekrankenversicherung. Manche Reisekrankenversicherungen zahlen nicht, wenn das Reiseziel in einem Risikogebiet liegt, andere erst dann nicht, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Im Fall von Fuerteventura wird ab 11.07.2021 die Insel zum Risikogebiet erklärt, es liegt aber derzeit keine Reisewarnung vor.

Urlaub in Corona-Zeiten

Wer zu Corona-Zeiten in den Urlaub nach Fuerteventura fahren möchte, sollte unbedingt unsere Sonderseite im Auge behalten. Dort haben wir alles, was man für die Reise wissen muss zusammengefasst. Diese Seite und auch alle Unterseiten werden ständig aktualisiert. So habt Ihr immer auf einen Blick alle aktuellen Informationen vorliegen:

Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss!

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7 Kommentare

  1. das war nur eine Frage der Zeit! sollte es noch schlimmer kommen sehe ich die Saison und den Winter schwarz für die Kanaren! das wäre wohl das Aus für den Tourismus und alles andere auch !

  2. Sofern Hotel auf hat und Flug stattfindet,kommen wir im Oktober auf jeden Fall.Alles gebucht,voll geimpft.Corona hin oder her.Das Risiko nehmen wir dann in Kauf.Wir möchten wieder auf die Insel und ihren herrlichen Strand und Meer.

  3. Hallo ihr Lieben.
    Vielen Dank für die Informationen hier auf der Seite.

    Ich habe mal eine kurze Frage : Kann mir evt jemand sagen, wie das mit dem hochladen der Impfbescheinigung für die deutsche Reiseanmeldung funktioniert? Ich habe vor Ort, sprich in Fuerte ja keinen Scanner und lediglich meinen Impfausweis, die Covpass App und den Ausdruck vom Impfzertifikat.

    LG Kathrin

  4. Hallo Leute,
    ich habe eine Frage zur „DEA“: wenn ich das jetzt im Artikel richtig verstanden habe, kann ich auch schon während meines Urlaubs meine Einreise nach Deutschland anmelden. Ich dachte, das geht erst am Abreisetag.

  5. Da kommt noch was … Großbritannien wurde am 07.07.2019 mit einer 7-Tages-Inzidenz von ca. 260 zum Hochinzididenzgebiet (somit automatische Reisewarnung, so wie ich das verstehe, somit Stornorecht bei Pauschalurlauben), trotz besserer Impfquote als Spanien und regional deutlich unterschiedlicher Inzidenz. Spanien liegt heute bei 199, ebenfalls regional unterschiedlich. Grds. gilt ab 200/100.000/7 Tage das Land als Hochinzidenz, man (=RKI) lässt bei Entscheidungen aber sanfte Parameter einfließen (Impofquote, etc.). Aber wenn UK bei 260 Hochinzidenz wurde, dann Spanien vermutlich auch. Mit etwas Pech in 7/14 Tagen, Zahlen steigen ja deutlich an.

    Bei Hochinzidenzgebieten muss man bei Rückkehr nach DE mind. 5 Tage in Quarantäne, kann sich dann via PCR freitesten.

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