Festnahme auf Fuerteventura: Busfahrer transportiert Schulkinder ohne Fahrerlaubnis

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Beamte der Verkehrsabteilung der Guardia Civil haben am 05.10.2020 einen 41-jährigen Busfahrer wegen einer mutmaßlichen Verkehrsstraftat festgenommen.

Der Mann steuerte einen Schulbus mit 20 Kindern und einer Betreuerin an Bord, als die Polizei ihn gegen 14:50h auf der FV-4 zwischen Gran Tarajal und der FV-2 zu einer routinemäßigen Verkehrskontrolle anhielt.

Die Beamten mussten feststellen, dass der Busfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Fahrer hatte alle seine Punkte und damit auch die Fahrerlaubnis durch vorherige Verkehrsverstöße verloren.

Anders als in Deutschland werden in Spanien bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Punkte vom Guthaben abgezogen.

Führerscheinneulinge bekommen anfangs 8 Punkte gutgeschrieben. Nach 3 Jahren steigt das Punktekonto automatisch auf 12, wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.

Wer weniger als 6 Punkte in einem Jahr verliert, erhält alle Punkte zurück, wenn er in den beiden Folgejahren keine weiteren Ordnungswidrigkeiten begeht.

Wer 6 oder mehr Punkte verliert, muss 3 Jahre warten oder einen Verkehrserziehungskurs machen, um die Punkte zurückzuerhalten.

Wer gar keine Punkte verliert, bekommt nach 3 unauffälligen Jahren zwei Punkte extra und nach drei weiteren Jahren weitere 2. So kann man auf ein Guthaben von maximal 15 Punkten kommen.

Straftaten im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis

Der Paragraph 384 des spanischen código penal (Strafgesetzbuch) regelt die Straftaten im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis.

Wer ein motorisiertes Fahrzeug steuert, obwohl er die Fahrerlaubnis durch den Verlust aller Punkte verloren hat, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten oder mit Geldstrafe von 12 bis 24 Monate oder mit gemeinnütziger Arbeit von 30 bis 90 Tagen bestraft.

Dasselbe gilt auch, wenn gegen der Fahrer ein gerichtliches Fahrverbot verhängt wurde oder wenn der Fahrer niemals eine Fahrerlaubnis erworben hatte.

Bevor das Fahren ohne Führerschein im Jahr 2010 als Straftagbestand in das spanische Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, war es lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Das Risiko, auf Fuerteventura in eine Verkehrskontrolle zu kommen, war in den 1980er und 1990er Jahren äußerst gering.

Eine Gegenüberstellung der Kosten und des Aufwands für die Erlangung einer Fahrerlaubnis und des Risikos, eine Geldbuße zu zahlen, fiel klar zugunsten der ersten Option aus. Und folglich gab es auf Fuerteventura viele Menschen, die sich hinters Lenkrad setzten, ohne je einen Führerschein gemacht zu haben.

Experten vermuten, dass selbst heute noch eine nicht unerhebliche Anzahl von älteren Menschen ohne Führerschein unterwegs ist. Mit der Strafandrohung ist diese Zahl aber sicher deutlich gesunken.

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