Ladenbesitzer in Gran Tarajal täuscht zwei Einbrüche vor

In der Gemeinde Tuineje hat die Guardia Civil am 09.04.2018 zwei Personen festgenommen. Den 29 und 25-Jährigen wird gleich das Vortäuschen von Einbruchsdiebstählen sowie Versicherungsbetrug in zwei Fällen vorgeworfen.

Nachdem der Guardia Civil im Februar ein Einbruch gemeldet wurde, kam es in dem Friseur- und Kosmetiksalon der beiden Verdächtigen zu einer Untersuchung. Ziel war es, Hinweise für Ablauf des Vorfalls und den Verbleib der angeblich gestohlenen Waren und Einrichtungsgegenstände zu finden. Nachdem dies aber nicht gelang, kamen den Ermittlern erste Zweifel an der Tat auf.

Zweifel an Schilderungen der angeblichen Opfer

Diese erhärteten sich noch, als die Besitzer am 01.03.2018 wieder einen Einbruch im gleichen Laden anzeigten. Die Beamten glaubten nicht, dass die Täter in so kurzer Zeit so viele große und schwere Einrichtungsgegenstände abtransportiert haben sollten. Schließlich seien die Beamten innerhalb von nur 10 Minuten nach dem Einbruch vor Ort gewesen.

Daraufhin nahm die Polizei Aussagen von Zeugen, Angestellten, Lieferfirmen und der Security auf. Nach und nach bestätigte sich so der Verdacht, dass das angebliche Opfer selbst zusammen mit einer weiteren Person in die Sache verwickelt war. Dazu trugen auch stetige Änderungen und Widersprüche in dessen Aussagen bei.

Um seine Behauptung zu stützen, nutzte der Verdächtige zudem die Beschwerden einer örtlichen Vereinigung über mangelnde Sicherheit aus und gab als vermeintliches Opfer sogar Interviews zu dem Thema, deren Inhalt letzten Endes mit seinen Aussagen nicht zusammenpasste.

Zu den beiden simulierten Straftaten kam auch noch versuchter Versicherungsbetrug hinzu. Die Ermittler fanden heraus, dass die Verdächtigen bei diversen Anbietern Versicherungen abgeschlossen hatten. Von diesen forderten sie für die Schadensfälle dann fast 50.000 Euro an Entschädigungen. Einige der angeblich gestohlenen Objekte wurden dann später im Laden des mutmaßlichen Betrügers gefunden.

Eine der beiden verhafteten Personen gab am Ende zu, dass die Anzeigen nicht der Wahrheit entsprachen. Da der Wohnort der Verdächtigen bekannt ist, keine Fluchtgefahr besteht und die Mitwirkung an der Aufklärung der Taten zugesichert wurde, sind beide bis zur Verhandlung aus der Haft entlassen worden.

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