Serien-Randalierer aus Gran Tarajal muss in Haft

Derselbe Mann, der erst am 17.08.2016 in einem unvorhergesehenen Tobsuchtsanfall das Polizeirevier der Guardia Civil in Gran Tarajal auseinandergenommen hatte, machte nur wenige Tage später wieder Ärger und wurde ein zweites Mal festgenommen, nachdem er einen Streit angezettelt hatte. Doch das reichte dem jungen Mann offenbar immer noch nicht. Am 24.08.2016 wurde erneut die Polizei gerufen, weil er seine Ex-Freundin in einem Bekleidungsgeschäft in Morro Jable bedrohte, obwohl die Frau bereits zwei Monate zuvor eine gerichtliche Schutzanordnung gegen ihn erwirkt hatte.

Beim Eintreffen der Polizei floh der 31-Jährige, um einer Festnahme zu entgehen. Die junge Frau, die sich aus Angst in dem Geschäft versteckt hatte, wurde unter Polizeischutz gestellt und musste sogar psychologisch betreut werden.

Auf seiner Flucht machte der Täter Halt in einem Lokal, in dem er gearbeitet hatte und drohte dort dem Besitzer sowie einem Angestellten damit, die gesamte Einrichtung zu demolieren. Kurz darauf konnte die Polizei den unkontrollierbaren Randalierer ausfindig machen und trotz heftigen Widerstands eine Festnahme erzwingen. Sogar nach seiner Unterbringung in einer Arrestzelle des naheliegenden Polizeireviers blieb er in höchstem Maße aggressiv. Nachdem er sogar selbstverletzendes Verhalten zeigte, mussten die Beamten auf Hilfe von Rettungssanitätern zurückgreifen. Selbst dann verweigerte er noch mit aller Kraft, sich untersuchen zu lassen, bis man ihn schließlich zwangsweise in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses einliefern ließ, um seine geistige Verfassung zu untersuchen. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens musste er auch dort bis zu seinem Gerichtstermin rund um die Uhr überwacht werden.

Dem zerstörungswütigen Täter werden nach den letzten Vorfall nun auch Bedrohung und Gewalt gegen Frauen vorgeworfen. Nach seinen insgesamt drei Festnahmen innerhalb nur weniger Tage und des unbelehrbaren Verhaltens entschied sich das Gericht in Puerto del Rosario schließlich dafür, den Mann bis zu seiner Verhandlung zu inhaftieren.

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