La Oliva muss Entschädigung für entlassene Gemeindemitarbeiter erhöhen

Mehr als zwei Jahre lieferte sich die Gemeindeverwaltung von La Oliva mit dem Obersten Kanarischen Gerichtshof (TSJC) einen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Entlassungen von insgesamt 46 Gemeindemitarbeitern im August 2012.

Im Rahmen eines speziellen Verwaltungsverfahrens zur Beschäftigungsregulierung („Expediente de Regulación de Empleo“ – ERE) entschied die Gemeindeverwaltung über eine radikale Kürzung der Belegschaft und begründete diese mit fehlenden finanziellen Mitteln zur Deckung der Personalkosten. Als vermeintliches Mittel zur Lösung der Wirtschaftskrise wurde das ERE-Verfahren spanischen Firmen von der Zentralregierung zur Verfügung gestellt, damit diese die Möglichkeit haben, ihre Kosten durch Kollektivkündigungen zu senken und sich somit aus der Misere zu retten.

Nach der ersten Gerichtsentscheidung gegen Ende des Jahres 2012 verdonnerte das Gericht die Gemeinde zur Wiedereinstellung der entlassenen Mitarbeiter und einer Entschädigungszahlung von 20 Tagen pro Jahr, das in der Firma verbracht wurde. Die Gemeinde reagierte prompt mit einer Anfechtung des Urteils und verharrte auf der Gültigkeit des Regulierungsverfahrens, das die Rechtmäßigkeit der Entlassungen begründet. Die wieder eingestellten Mitarbeiter wurden erneut entlassen und eine weitere Gerichtsverhandlung nahm ihren Lauf. Nun hat das Gericht endgültig entschieden, dass die Kündigungen unzulässig sind, da eine Prüfung der wirtschaftlichen Situation unter anderem einen stabilen Finanzhaushalt der Gemeinde ergab. Zwar ist La Oliva nicht mehr dazu verpflichtet, ihre ehemaligen Mitarbeiter wieder einzustellen, jedoch muss nun die Abfindungszahlung von 20 auf 45 Tage pro Arbeitsjahr erhöht werden.

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