Radfahrer in Jandía unerwünscht?

Fuerteventura hat sich in den letzten Jahren immer mehr zum Paradies für Radfahrer entwickelt. Vor allem in den Wintermonaten tummeln sich zahlreiche Rennradfahrer und Mountainbikern auf den Straßen, die die hervorragenden klimatischen Bedingungen Fuerteventuras auskosten wollen.

Eigentlich sollte man meinen, dass auf einer Insel, die zu 100% vom Tourismus abhängt, alles dafür getan wird, um für eine offensichtlich kräftig wachsende Gruppe von Sporttouristen die besten Voraussetzungen für einen schönen Aufenthalt und damit die Chancen auf eine Weiterempfehlung und Wiederkehr zu schaffen.

Stattdessen haben sich die Verantwortlichen für den Straßenverkehr Anfang April etwas einfallen lassen, was für die Fahrradbranche und die Radfahrer auf Fuerteventura absolut unverständlich ist:

An den Auffahrten zur Autovía, der autobahnähnlichen Straße zwischen Costa Calma und Jandía, verbieteten seit neuestem Verkehrsschilder die Durchfahrt für Radfahrer. Dummerweise ist die Autovía die einzige Straße zwischen Costa Calma und Jandía, sodass es für Radfahrer keine alternative Route gibt. Jandía bleibt also für Radfahrer von der Außenwelt abgeschnitten.

Das spanische Straßenverkehrsgesetz regelt im Artikel 18 das „Fahren auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen“. In Absatz 1 heißt es: „Es ist verboten auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit Tiergespannen, Fahrrädern, Mopeds und Fahrzeugen für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu fahren. Unbeschadet des im vorherigen Satz geregelten dürfen Radfahrer auf den Seitenstreifen von autobahnähnlichen Straßen fahren, es sei denn dies wird, aus Gründen der Verkehrssicherheit, durch die entsprechende Beschilderung verboten.“

Eigentlich ist die Sache also klar: Wenn die autobahnähnliche Straße für Radfahrer zu gefährlich ist, dann dürfen sie dort nicht entlangfahren. Wenn dies der Fall wäre, könnten Fuerteventuras Radfahrer sicher mit den Durchfahrt-Verboten-Schildern leben. Doch für die Autovía im Süden Fuerteventuras scheint diese Einschränkung absurd. Zum einen ist die Geschwindigkeit auf der Autovía größtenteils auf 90 km/h beschränkt. Dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf der Landstraße, die zur Autovía führt. Zum anderen müssen die Radfahrer, die von Costa Calma aus kommen, genau dort umkehren, wo sich vor ihnen endlich ein ausreichend breiter Seitenstreifen auftut. Mit anderen Worten: Wer die Gefahren der engen, vielbefahrenen Landstraße ohne Seitenstreifen überlebt hat, kommt dort nicht mehr weiter, wo es deutlich sicherer wird.

Sicherlich birgt die Autovía durchaus Gefahren für Radfahrer. Kritisch sind zum Beispiel die Bereiche der Ein- und Ausfahrten, wo Radfahrer den Seitenstreifen verlassen und auf die Hauptfahrbahn ausweichen müssen. Wenn hier Verkehr mit hoher Geschwindigkeit von hinten kommt, ist die Unfallgefahr tatsächlich nicht unerheblich. Auch die Brücken mit den oft stürmischen Seitenwinden stellen für Zweiradfahrer eine Gefahr dar. Doch beide Probleme könnte man elegant umgehen, indem man die Weiterfahrt für Radfahrer, die von Costa Calma aus kommen, erst an der ersten Abfahrt von der Autovía verbieten würde. So könnten die Radler die ersten Kilometer sicher auf der Autovía zurücklegen und dann auf die zum Biken bestens geeignete alte Landstraße ausweichen. Wenn sich dann die zuständigen Stellen dazu noch durchringen könnten, das Stückchen Straße, das zwischen dem Hotel Magic Life in Esquinzo und dem Club Aldiana parallel zur Autovía verläuft, zu asphaltieren, könnten die Radfahrer abseits der Autovía bis nach Morro Jable durchradeln.

Solange die Schilder jedoch die Weiterfahrt für Radfahrer verbieten, tun diese gut daran, sich an dieses Verbot zu halten. Im Bußgeldkatalog ist die Zuwiderhandlung als schwerer Verstoß qualifiziert und mit einem Bußgeld von 200€ belegt, abzüglich von 50% Sofortzahlerrabatt, wenn man auf einen Einspruch verzichtet und das Bußgeld akzeptiert.

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