Mutmaßlicher Täter kann seinen Kriminalfall nicht als Marke registrieren lassen

Der als „El caso del kárate“ bekannt gewordene und bisher wohl größte Fall von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen auf den Kanarischen Inseln wird sicher in die Geschichtsbücher des Landes eingehen.

Der mutmaßliche Täter, der mit zwei der drei weiteren Tatverdächtigen in Untersuchungshaft sitzt, hatte am 13. Juli 2010 die Eintragung der Marke „El caso del kárate“ in der Kategorie für Filme und Bücher beim spanischen Patent- und Markenamt beantragt. Er wollte sich so wohl die Einnahmen aus einer möglichen Verfilmung der perversen Geschichte sichern.

Die Beantragung des Markenschutzes für seine Verbrechen hatte Empörung bei der Opfervereinigung hervorgerufen, die sich, vertreten durch ihre Anwälte, mit allen Mitteln gegen die Eintragung zur Wehr setzten.

Nun hat das spanische Patent- und Markenamt die Eintragung abgelehnt. In der Begründung heißt es unter anderem, die Eintragung einer Marke, die im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen pädophilen Handlung stehe, sei beleidigend und verletzend.

Der Tatverdächtige war Inhaber einer renommierten Karateschule und ehemals erfolgreicher Kampfsportler. Ihm und drei mutmaßlichen Mittätern wird vorgeworfen, in 62 Fällen Schülerinnen und Schüler der Karateschule genötigt und sexuell missbraucht zu haben.

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